Anmeldung Ihrer Wallbox
Die Inbetriebnahme von Ladeeinrichtungen (Wallboxen) ist generell anmeldepflichtig. Wenn Sie eine Wallbox bis 12 kW in Betrieb nehmen wollen oder bereits in Betrieb genommen haben, muss Ihr Installateur dies über unser Netzportal anmelden. Die erhobenen Daten verwenden wir lediglich zum Zwecke der Netzoptimierung. Bitte beachten Sie, dass Ladeeinrichtungen mit einer Summenleistung von über 12 kW genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber sind. Hierfür muss der Installateur eine Voranfrage über unser Netzportal stellen.
Fragen und Antworten zum Laden von E-Fahrzeugen
Sie möchten Ihr Elektrofahrzeug Zuhause laden? Hier finden Sie Informationen darüber, was Sie bei der Installation Ihrer Wallbox (Ladeeinrichtung) beachten sollten.
Eine Schutzkontakt-Steckdose an der Außenwand, im Carport oder in der Garage ist kein geeigneter dauerhafter Ladepunkt für Ihr Elektrofahrzeug. Dauerbelastungen im Ladebetrieb Ihres Elektrofahrzeuges können zu thermischen Überlastungen führen. Bitte wenden Sie sich an einen Elektrofachbetrieb Ihres Vertrauens – er kann weitere Auskunft geben.
Wird die Anschaffung einer Wallbox gefördert?
Es gibt Fördermöglichkeiten für eine Wallbox. Zum Beispiel bezuschusst die KfW den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KfW.
Gesetzlich geregelt
Für den Betrieb von privaten und halb-öffentlichen Ladeeinrichtungen ab 4,2 kW ist eine Steuerung gemäß § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) im Netzgebiet der Braunschweiger Netz GmbH (BS|NETZ) seit dem 01.01.2024 anzuwenden. Das heißt, die Ladeeinrichtungen müssen auch generell steuerbar sein.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite “steuerbare Verbrauchseinrichtungen.